Hierbei handelt es sich um eine Überprüfung des Schallschutzzustandes von Bauelementen, Fenstern und Türen in Wohngebäuden oder in Gewerbe- und Industrieräumen, die sich in Wohngebäuden oder in deren unmittelbarer Nähe befinden. Dies ist im Gesetz 7/2002 vom 3. Dezember zum „Schutz vor Lärmbelästigung“ enthalten. Jeder, der am 14. Dezember 2005 im Betrieb war, muss die ersten akustischen Messungen bis spätestens 14. Dezember 2006 durchführen.
AKUSTISCHES ZERTIFIKAT
WANN SOLLTEN SIE ES TUN?
Gemäß Artikel 37 des Gesetzes 7/2002 müssen alle neuen Gebäude über ein Zertifikat verfügen, das die Schalldämmung von Außenwänden, Innenwänden, Böden und anderen Trennelementen in Räumen mit Lärm bestätigt Quellen können lokalisiert werden. Bei Gewerbeflächen sind die Eigentümer verpflichtet, den Lärmpegel und den Lärmpegel in der Umgebung zu kontrollieren. Eine solche Kontrolle erfolgt durch akustische Messungen vor Beginn der Aktivitäten.
ABLAUFDATUM DES AKUSTIKZERTIFIKATS
Um ein Abschlusszertifikat zu erhalten, muss bei Wohngebäuden bestätigt werden, dass der Schalldämmungspegel dieser Räumlichkeiten den im Projekt festgelegten Anforderungen entspricht.
Für Gewerberäume ist es darüber hinaus erforderlich, mindestens alle 5 Jahre akustische Messungen durchzuführen.
WAS ENTHÄLT EIN AKUSTISCHES ZERTIFIKAT?
Das Akustikzertifikat muss mindestens die folgenden Abschnitte enthalten:
- Beschreibung der Aktivität.
- Bedingungen für die Durchführung von Messungen (Datum, Uhrzeit und Fachkraft, die die Messungen durchgeführt hat).
- Position der Kontrollpunkte für die Messung und Beschreibung der verwendeten Methoden.
- Verwendete Ausrüstung.
- Erhaltene Ergebnisse.
- Bewertungsstufen.
- Der Grad der Schalldämmung jedes Strukturelements des untersuchten Raums.
- Bewertung der Einhaltung der Gesetzgebung.
WIE ERSTELLE ICH EIN AKUSTISCHES ZERTIFIKAT?
Das Akustikzertifikat oder die Akustikmessungen müssen von einem autorisierten Unternehmen, das bei ENAC (National Accreditation Organization) registriert ist, erstellt und anschließend unterzeichnet werden. Um einen Bericht zu erstellen, benötigen Sie:
- Identifizieren und charakterisieren Sie die Hauptgeräuschquellen. Im Falle eines Wohngebäudes ist es notwendig, die Schalldämmung der problematischsten Fassade (wo es die meisten Fenster nach außen gibt) zu überprüfen.
- In einem Wohngebiet – Überprüfen Sie den Geräuschpegel und die Schalldämmung der Fassade. In einer Industrieanlage – Nehmen Sie Messungen entlang des Grundstücksumfangs vor.
- Wenn das Objekt bereits in Betrieb war, messen Sie den Hintergrundgeräuschpegel unter den gleichen Bedingungen (Zeitraum, Uhrzeit, Arbeitstag usw.).
- Messen Sie den Grad der Schalldämmung von Strukturelementen zwischen Häusern oder, im Falle von Gewerberäumen, zwischen angrenzenden Räumlichkeiten und Häusern.
- Erstellen Sie einen Bericht mit den Ergebnissen der durchgeführten Messungen und überprüfen Sie diese Ergebnisse auf Übereinstimmung mit der Bauordnung.
MESSBEDINGUNGEN
Akustische Messungen sollten tagsüber zwischen 8:00 und 20:00 Uhr durchgeführt werden.
- Die Umgebungsbedingungen müssen akzeptabel sein.
- Während der Prüfung dürfen nur ein fachkundiger Ingenieur oder Techniker und eine Person, die die Interessen der Vertragsparteien vertritt, im Raum oder auf dem Gelände anwesend sein.
- Bevor Messungen vorgenommen werden, müssen alle Bau- und Reparaturarbeiten auf der Baustelle abgeschlossen sein.
- Auf dem untersuchten Standort sollten keine Aktivitäten stattfinden.
- Der Zugang zu allen Teilen des Hauses oder Geländes muss gewährleistet sein.
- Für den Anschluss der erforderlichen Geräte muss eine Stromversorgung vorhanden sein.
WIE LANGE ES DAUERT?
Wir GARANTIEREN, dass alle unsere Kunden innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ein Akustikzertifikat erhalten.
ZERTIFIKAT UND AKUSTISCHES AUDIT DES NEUEN GEBÄUDES
Gemäß Königlicher Erlass 1371/2007, Alle neuen Gebäude oder Wohngebäude müssen nach Abschluss der Bauarbeiten ein akustisches Zertifikat erhalten, das für die Beantragung eines erforderlich ist Lizenz zum Erstbezug. Dies ist das letzte Verfahren, das zum Abschluss von Verträgen mit Lieferanten von Strom, Wasser, Gas usw. erforderlich ist.
ARCOSTEC-Ingenieurteam führt alle Arten von akustischen Messungen durch und erstellt technische Gutachten sowohl für Wohnneubauten als auch für Gewerbeimmobilien. Nehmen Sie Kontakt zu Fachleuten und Branchenführern auf.