Großes Arbeitsprojekt

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, glauben Sie normalerweise, dass Sie alle Freiheiten haben, Ihr Zuhause nach Ihren Wünschen zu erweitern und zu renovieren. A priori sagen wir bereits, dass diese Idee völlig falsch ist. In Spanien gibt es, wie in jedem anderen europäischen Land, städtebauliche Vorschriften, deren Einhaltung in jeder Gemeinde verpflichtend ist, obwohl es von einem Stadtrat zum anderen geringfügige Änderungen geben kann. Wenn Sie diese Vorschriften nicht einhalten, kann dies zu einer Geldstrafe oder sogar zum Abriss des Bauwerks führen.

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PROJEKTE FÜR GROSSBAU-LIZENZ

Wenn Sie Ihr Haus erweitern möchten, müssen Sie zunächst beim zuständigen Rathaus eine Baugenehmigung beantragen. Dazu ist ein technisches Projekt erforderlich, das von einem qualifizierten Architekten erstellt wird.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist es obligatorisch, das technische Projekt vorzulegen, wenn Sie eine Renovierung, Erweiterung oder Änderung der Immobilie durchführen, ebenso wie wenn es sich um einen Neubau handelt.

WOHNUNGSERWEITERUNG: ANFORDERUNGEN

  • Fotokopie des D.N.I. (N.I.E.)
  • Besitzurkunde
  • Technisches Projekt
  • Angaben zum Bauunternehmen und Begründung der Aktualität der Zahlungen
  • Nachweis über die Zahlung der Gemeindesteuern

Sobald die Stadt die Genehmigung erteilt hat, ist es an der Zeit, mit den Arbeiten zu beginnen. Es ist wichtig, nicht ohne Gewährung der Versicherung zu beginnen, da die Versicherung im Falle eines Unfalls nicht dafür verantwortlich ist.

Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, einen technischen Architekten mit der Bauleitung zu beauftragen.

Nach geltendem Recht in Spanien ist der Einsatz von zwei kompetenten Technikern bei Neu- und Erweiterungsarbeiten obligatorisch, da dies im LOE (Gebäudeplanungsgesetz) vorgeschrieben ist.

BAUMEISTERVERMIETUNG

Gemäß der geltenden Gesetzgebung handelt es sich bei dem Bauvertrag um eine rechtsgültige Vereinbarung, die zwei Parteien hinsichtlich der Einzelheiten und Kosten des Baus bindet und Folgendes umfasst:

  • Qualitätsbericht (Technisches Projekt)
  • Das endgültige Budget
  • Art zu bezahlen
  • Beginn-/Enddatum der Arbeit
  • Strafklausel bei Nichteinhaltung durch beide Parteien
  • Es ist sehr wichtig, dass es von beiden Parteien unterzeichnet wird

PFLICHTEN DES BAUERS:

Der Bauunternehmer ist der Auftragnehmer, der die Verpflichtung übernimmt, die vertrags- und projektbezogenen Arbeiten oder Teile davon mit eigenen oder fremden Personalressourcen und den erforderlichen Maschinen auszuführen.

DIE PFLICHTEN DES BAUERS:

  • Führen Sie die Arbeiten gemäß dem vom Architekten erstellten Projekt durch, um das darin geforderte Ziel zu erreichen.
  • Verfügen Sie über einen akademischen Abschluss oder eine Berufsausbildung, die Sie befähigt, als Bauunternehmer tätig zu werden.
  • Wählen Sie den Bauleiter, der die technische Vertretung des Bauherrn übernimmt.
  • Halten Sie die Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen ein und stellen Sie alle dafür erforderlichen Mittel bereit
  • Unterzeichnen Sie sowohl das Arbeitsbeginnprotokoll (Layout) als auch das Endprotokoll (Empfang) der Arbeit
  • Während der Ausführung der Arbeiten eine Haftpflichtversicherung (gegenüber Dritten) abgeschlossen haben
  • Schließen Sie eine Sachschadenversicherung (oder Bürgschaftsversicherung) mit einjähriger Garantie ab.

VERANTWORTLICHKEITEN DES BAUHERRS UND DER AM BAU BETEILIGTEN ARCHITEKTEN:

Die Verantwortung der an der Arbeit beteiligten Techniker beginnt mit der Unterzeichnung der von beiden Technikern unterzeichneten Arbeitsabnahmebescheinigung. Darüber hinaus erstreckt sich diese Verantwortung automatisch nach folgenden Kriterien:

  • Ein Jahr für Ausführungsarbeiten an Abschlusselementen
  • Drei Jahre bei Mängeln im Aussehen, bei Feuchtigkeit und bei Problemen, die sich aus der Gebäudeinstallation ergeben
  • Zehn Jahre lang die Probleme von Fundamenten, Stützen, Balken, Platten, tragenden Wänden, also allen Strukturelementen, die die Widerstandsfähigkeit des Gebäudes oder seine Stabilität beeinträchtigen.

Es besteht ein allgemeiner Irrtum, dass man denkt, dass sich die zehnjährige Haftung auf alle Elemente des Gebäudes erstreckt, wenn sich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, wie wir in den vorherigen Punkten gesehen haben, sodass eine gute Wartung ausreicht die Häuser und beschweren sich nicht über einen einfachen Riss nach sieben Jahren, während die Versicherung bis zu drei Jahre abdeckt.

DAS VERFAHREN, DAS NACH ABSCHLUSS DER ARBEITEN EINZUHALTEN IST

Nach Abschluss der Erweiterungsarbeiten stellt sich heraus, dass sich die Quadratmeterzahl unseres Hauses vergrößert hat, so dass wir die Quadratmeterzahl und die Beschreibung des Hauses vor dem Notar aktualisieren und es dann im Grundbuchamt eintragen müssen.

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