Kleines Arbeitsprojekt

Wenn wir eine Renovierung oder einen Umbau in unserem Haus oder Gewerberaum durchführen wollen, stellen wir uns häufig die Frage, ob für die Durchführung dieser Renovierungen eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.

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REFORMEN UND KLEINE FEHLERBEHEBUNGEN

Lassen Sie uns diese Frage ein für alle Mal beantworten: Ja, Sie benötigen immer die entsprechende Lizenz oder Genehmigung, egal wie klein die Änderung ist. Es ist jedoch wichtig, zwischen Hauptarbeits- und Nebenarbeitslizenzen zu unterscheiden. Um diese beiden unterscheiden zu können, müssen wir die örtlichen Bauvorschriften heranziehen, die in der Regel je nach Gemeinde unterschiedlich sind.

Trotz der möglicherweise bestehenden Unterschiede werden unter großen Arbeiten im Allgemeinen alle Projekte verstanden, die ein hohes Maß an baulicher Komplexität erfordern, wie z. B. die Aufstockung eines Stockwerks in unserem Haus, die Erweiterung der Fläche oder jeder Eingriff, der die Struktur des Ganzen verändert , usw…

Wenn wir hingegen über kleinere Arbeiten sprechen, verstehen wir darunter solche, die sich durch ihre sowohl wirtschaftliche als auch formale Einfachheit auszeichnen (z. B. das Streichen gemeinsamer Elemente wie einer Tür oder Treppe, das Auswechseln von Fliesen, die Reparatur der Fassade usw.). .)

ANFORDERUNGEN

Um eine Genehmigung für geringfügige Arbeiten zu beantragen, müssen wir uns die Anforderungen ansehen, die auf der Website der Gemeinde aufgeführt sind, in der die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Im Allgemeinen sind dies die von ihnen angeforderten Dokumente:

  • Fotokopie des D.N.I. (N.I.E.)
  • Besitzurkunde
  • Katasterreferenz (oder IBI-Quittung)
  • Von einem kompetenten Techniker unterzeichneter technischer Bericht
  • Budget
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren, sowohl für die Stadtplanung als auch für die Bau-, Installations- und Bausteuer (die zu zahlenden Beträge hängen von der jeweiligen Gemeinde ab)
  • Erklärung des Verantwortlichen für kleinere Arbeiten

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Stadtrat die entsprechende Genehmigung erteilt hat, kann mit den Arbeiten begonnen werden. Es ist wichtig, die Lizenz nicht zu früh zu beantragen, da diese Art von Lizenz schnell abläuft, sofern keine Verlängerung oder Verschiebung beantragt wird. Die Dauer richtet sich nach der Schwierigkeit der auszuführenden Arbeiten.

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Es ist immer eine gute Idee, ein Unternehmen (wie Arcostec) zu beauftragen, das sich nicht nur um die Renovierung, sondern auch um die entsprechenden bürokratischen Abläufe kümmert. Auf diese Weise können viele Probleme und Kopfschmerzen vermieden werden.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist der Renovierungsvertrag eine rechtsgültige Vereinbarung, die zwei Parteien hinsichtlich der Einzelheiten und Kosten der Arbeiten bindet und Folgendes umfasst:

  • Qualitätsbericht (Technisches Projekt)
  • Das endgültige Budget
  • Art zu bezahlen
  • Beginn-/Enddatum der Arbeit
  • Strafklausel bei Nichteinhaltung durch beide Parteien

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Die Spezialisten der Firma Arcostec Group beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Welt der Stadtplanung, der Bearbeitung und Erlangung kommunaler Baugenehmigungen, Architekturprojekte und der Beratung im Allgemeinen. Kostenlose Erstberatung, gehen Sie zu den Profis!

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