Mehrwertsteuer für Umbau oder Renovierung in Spanien. Welche Mehrwertsteuer wird in diesen Fällen also gezahlt, 10 oder sind es immer noch 21 %? Gibt es eine Gesetzesänderung für einen ermäßigten Tarif? Für welche Art von Immobilien gilt es und was ist erforderlich, um einen ermäßigten Tarif zu beantragen? Die Spezialisten von Arcostec beantworten diese häufig gestellten Fragen. werden in dieser Veröffentlichung beantwortet.
GESETZGEBUNG
Ja, es gibt eine solche Gesetzesänderung und Sie können „sparen“ . Offiziell wird dies durch den Königlichen Erlass 20/2012 vom 13. Juli (El Real Decreto-ley 20/2012 de 13 de julio) geregelt, der 2012 verabschiedet wurde und am 1. September desselben Jahres in Kraft trat.
ART DER IMMOBILIE
Diese Gesetzesänderung gilt nur für Wohngebäude oder Häuser zur persönlichen Nutzung oder für HOAs. Wir betonen gesondert, dass dies NICHT für kommerzielle Aktivitäten mit entsprechender kommunaler Lizenz gilt, wie z. B. „Albergue“, „Ostali“, „Hotels“. und andere.
ART DER ARBEIT
Um die Möglichkeit der Mehrwertsteuersenkung auf 10 % nutzen zu können, muss die Art der Umbau- oder Reparaturarbeiten wie folgt sein:
- Verstärkung oder Vergrößerung des Traggerüstes
- Erhebliche Sanierung bzw. Beseitigung von Schäden an tragenden Elementen
- Fassadensanierung
- Dach-, Dach- oder Terrassenreparatur
- Große Innenarbeiten (für Arbeiten gibt es ein Mindestbudget
GILT NICHT für: kleinere interne Sanierungsarbeiten, den Austausch von Versorgungseinrichtungen, ästhetische Reparaturen im Allgemeinen, Landschaftsbau, Schwimmbäder oder Sportanlagen
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG
Um eine ermäßigte Mehrwertsteuer zu beantragen, d.h. 10 % statt 21 %, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Stellen Sie einen architektonischen Entwurf für „große Bauarbeiten“ bereit. oder „Obra Mayor“. Gleichzeitig muss der spezifizierte Projektaufwand für Arbeiten zur Verstärkung wesentlicher tragender Elemente 50 % des Gesamtvoranschlags übersteigen
- Sie müssen über ausreichende Beweise verfügen, um die wahre Natur der geplanten Arbeiten zu bestätigen, z. B. technische Berichte, Untersuchungen oder offizielle Anweisungen von Fachgremien zu „Unfällen“. Immobilien
- Die offiziellen Gesamtkosten der Bauarbeiten müssen um mindestens 25 % die Kosten der Immobilie (bei einem Kauf vor zwei Jahren) oder den Katasterwert der Immobilie in ihrem aktuellen Zustand vor Reparaturen und abzüglich der Kosten übersteigen Kosten der Website.
WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Lesen Sie das Gesetz auf der offiziellen Steuerwebsite in Spanien: Folgen Sie dem Link
Steuer für Umbau oder Reparatur in Spanien.
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