Jeder Eigentümer von Immobilien in Spanien, der nicht steuerlich ansässig ist, muss jährlich eine Steuer für nicht ansässige Personen zahlen, die im Gegensatz zu IBI unabhängig berechnet und gezahlt wird. Wir betonen, dass die Zahlung „Impuesto de No Residentes“ hängt ganz davon ab, ob der Zahler eine vollständige Erklärung im Formular 210 abgegeben hat oder nicht, und die Nichtzahlung dieser Steuer zieht sowohl eine Geldstrafe als auch eine Strafe (75 Euro bzw. 15 %) sowie Probleme bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach sich.
Grundsteuer für Nichtansässige in Spanien
Die häufigste Steuerkategorie für Gebietsfremde ist die Vergütung für die Nutzung ihrer Immobilie, sei es für den Eigenbedarf oder bei Vermietung. In diesem Artikel werden wir uns beide Kategorien ansehen.
KATEGORIE 1: NUTZUNG DER UNTERKUNFT FÜR SICH SELBST
Bei der ausschließlichen Nutzung von Wohnraum für den Eigenbedarf (d. h. ohne zusätzlichen Gewinn aus der Vermietung) ist ein Steuersatz zu zahlen, der wie folgt berechnet wird: 1,1 % des Katasterwerts werden berechnet (und wenn die letzte Revision vorliegt). des Katasterwertes vor mehr als 10 Jahren erfolgte, dann 2 % und von diesem Betrag werden 24 % abgezogen. Bei mehreren Eigentümern werden die Erklärungen für jeden einzeln abgegeben (mit Zahlung seines Anteils am Gesamtbetrag). Anmeldezeitraum: im Kalenderjahr, das auf das Berichtsjahr folgt. Nachdem die Erklärung erstellt wurde, muss sie ausgedruckt und an die Bank gezahlt werden, die das Finanzamt über die Tatsache der Zahlung informiert
KATEGORIE 2: IMMOBILIEN ZU VERMIETEN
Bei der Übertragung von Wohnraum zur kurzfristigen Miete (weniger als ein Kalenderjahr) müssen Sie Ihr Einkommen vierteljährlich (bis zum 20. Januar, April, Juli bzw. Oktober) mit Zahlung von 24 % des erhaltenen Gewinns angeben für Eigentümer außerhalb der Europäischen Union und 19 % für EU-Mitglieder. Letztere haben auch das Recht, die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag der Ausgaben für die Instandhaltung von Immobilien zu senken.
ICH HABE IMMOBILIEN IN SPANIEN. WIE IST ES RECHTLICH UND PROFITABLE, SIE ZU VERMIETEN?
Die Übertragung von Touristenunterkünften zur saisonalen Vermietung ist mit einem komplexen Prozess der Steuerberichterstattung verbunden (von der Bestimmung des Steuervertreters bis zur rechtzeitigen und korrekten Einreichung der Erklärungen). Vergessen Sie auch nicht die möglichen Risiken, die mit dem Mieter Ihrer Immobilie in Spanien verbunden sind; eine Kontrolle ist sowohl vor als auch während der Mietzeit erforderlich. Bei der Durchführung dieser Tätigkeit empfehlen wir Ihnen, den Fachleuten zu vertrauen. „ARCODOM” - Abteilung für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien des Architektur- und Bauunternehmens „Arcotec Group“ verfügt über ein hochqualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Besteuerung und des Immobilienverkaufs in Spanien und arbeitet auch mit führenden Spezialisten der Rechtswissenschaft und der spanischen Gesetzgebung zusammen. Kostenlose Beratungen ohne Termin - arcostec.es
TOURISTISCHE VERMIETUNGSLIZENZ, WAS IST DAS?
Um Ihre Immobilie in Spanien legal zu vermieten, müssen Sie eine „licencia de apartamento turístico“ ausstellen. oder eine Touristenlizenz für eine zu vermietende Immobilie. Dazu müssen Sie dem Tourismusministerium der jeweiligen Provinz eine Bescheinigung über die Wiederbelegung (analog dem russischen Zertifikat über die technische Konformität) sowie einen Eigentumsnachweis vorlegen. Unabhängig davon möchten wir darauf hinweisen, dass dieses Verfahren keiner staatlichen Steuer unterliegt.
Wir beschäftigen uns mit der Umsetzung von Architektur- und Ingenieurprojekten. Unser Unternehmen ist Spezialist für Bauwesen, Architekturdesign, Innen- und Außendesign, Entwurf und Installation von Versorgungsnetzen und -anlagen, technische Untersuchungen, Messungen sowie Zertifikate zur technischen Konformität. Wir befinden uns in Torrevieja, Punta Prima. Wir arbeiten in Torrevieja, der Küste von Orihuela sowie Guardamar, Alicante.
Ausführung von Baukostenvoranschlägen mit detaillierter Aufschlüsselung aller Phasen und Kosten, Prüfung bereits begonnener Bauprojekte und professionelle Überwachung zur Wahrung der Interessen des Kunden in Spanien