Nachdem der Bau einer Immobilie abgeschlossen ist, müssen einige Formalitäten erledigt werden, um darin wohnen zu dürfen. Sie müssen zunächst eine endgültige Baubescheinigung einholen, die bescheinigt, dass die Arbeiten gemäß der bei Baubeginn erteilten Baugenehmigung ausgeführt wurden.

Lizenz zur Erstbezug

Der Bauträger beantragt eine Lizenz, nachdem die Baubescheinigung von der Architektenkammer genehmigt wurde. Mit dieser Lizenz wird überprüft, ob neue Häuser gemäß dem dem Bürgermeisteramt vorgelegten technischen Bauentwurf gebaut wurden.

Darüber hinaus dient die Lizenz als Bestätigung dafür, dass die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt werden kann und Sie daher Strom, Wasser, Gas und Telekommunikationsdienstleistungen, also Kommunikation, beantragen können notwendig, um in einem Haus zu leben. Wenn Sie nicht über eine Erstbezugsgenehmigung verfügen, stellt Ihre Kommunalverwaltung die Erbringung dieser Dienstleistungen ein. Auch für die Anmeldung neuer Bauvorhaben ist eine Genehmigung erforderlich.

Andererseits ist eine Erstbezugslizenz erforderlich, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchten, denn wenn Sie nicht über diese Lizenz verfügen, kann die Transaktion abgebrochen werden.

Je nach Art der Arbeit gibt es drei Arten von Lizenzen:

  • Neue Einrichtungen und kompletter Umbau.
  • Änderungen am Gebäude, zum Beispiel eine Erweiterung, eine Vergrößerung der Wohnraumzahl.
  • Änderung eines Gebäudes für eine andere Nutzung, beispielsweise die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnnutzung.

Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, fragen Sie sich möglicherweise, wie lange Sie auf den Erhalt Ihrer Lizenz warten müssen.

Dieser Vorgang dauert in der Regel mehrere Tage. Es gibt jedoch besondere Umstände, die die Wartezeit auf mehrere Monate verlängern können.

Diese Zeit hängt von der jeweiligen Regierungsverwaltung ab. Einige sind bei der Durchführung relevanter Kontrollen proaktiver als andere. In den meisten Fällen warten Bewerber für eine Erstbezugslizenz jedoch innerhalb eines Monats auf dieses Dokument.

Einholen einer Lizenz für den Erstbezug

Der Antrag auf Erteilung einer Lizenz wird vom Bauträger im Falle des Baus eines neuen Gebäudes oder vom Eigentümer des Grundstücks zusammen mit einer Reihe von Dokumenten beim Bürgermeisteramt eingereicht muss eingereicht werden.

  • DNI des offiziellen Vertreters, Antragstellers
  • Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten. Hierbei handelt es sich um ein vom Architekten und Techniker nach Abschluss der Arbeiten erstelltes Dokument, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft genehmigt werden muss.
  • Abschlusszertifikat
  • Telekommunikationsbulletin mit Informationen zur Installation von Telekommunikationsdiensten.
  • Bericht von Zulieferfirmen zum Verbindungssystem.
  • Baugenehmigung
  • Technische Zertifikate zur Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und Elektroinstallationszertifikate.

Der Antragsprozess für eine Erstbezugslizenz beginnt mit einer abschließenden Prüfung der Arbeiten durch das Projektmanagement, dem ein Architekt und ein technischer Ingenieur angehören.

Die zweite Stufe ist die Unterzeichnung des Bauabschlussakts durch das Projektmanagement, den Investor und den Entwickler.

Die Architekten unterzeichnen dann das endgültige Abschlusszertifikat, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft genehmigt werden muss.

Nach diesen Schritten muss der Bauträger eine Erstbezugslizenz beantragen und dabei die Bescheinigung über den endgültigen Bau und alle Unterlagen zum Büro des Bürgermeisters mitnehmen.

Der nächste Schritt besteht darin, dass die Bauarbeiten von Technikern der Gemeindeverwaltung überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie der Baubescheinigung entsprechen und nicht gegen Vorschriften verstoßen. Und schließlich, wenn alles in Ordnung ist, erteilt das Bürgermeisteramt eine Erstbezugsgenehmigung.

Wenn Mängel festgestellt werden, wird der Eigentümer benachrichtigt und muss diese beheben. Nachdem das Problem behoben ist, erteilt das Büro des Bürgermeisters eine Genehmigung zur Erstbezugserteilung.

Die Gemeinde kann daher die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verweigern, wenn die Techniker der Gemeinde feststellen, dass die Arbeiten nicht den Bedingungen der Baugenehmigung entsprechen und die vorgenommenen Änderungen im Widerspruch zu den Bauvorschriften stehen.

Die Erstbezugsgenehmigung ist, wie oben erläutert, ein vom Gemeinderat ausgestelltes Verwaltungsdokument, das bestätigt, dass die Arbeiten im Einklang mit den Vorschriften und der zuvor erteilten Baugenehmigung durchgeführt wurden.

Cédula de habitabilidad ist ein Verwaltungsdokument, das bescheinigt, dass eine Wohnung die Mindestbedingungen für die Bewohnbarkeit erfüllt, einschließlich der Quadratmeterzahl pro Zimmer. Für die Beantragung einer Cedula beim Rathaus ist ein technisches Gutachten eines Architekten erforderlich.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie alle Ihre Zweifel ausräumen, bevor Sie mit einem Bau- oder Restaurierungsprozess beginnen. Wir laden Sie dazu ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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