Spanien ist nicht nur wegen seiner Touristenattraktionen attraktiv, sondern auch als Standort für ständigen Wohnsitz und Geschäftstätigkeit. Die lokale Gesetzgebung steht ausländischem Kapital offen, was für ausländische Investoren eine Reihe von Vorteilen bietet. Darüber hinaus kann die Investition in die Eröffnung eines Unternehmens in Spanien einem Ausländer das Recht verschaffen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Heute werden wir darüber sprechen, wie man ein Unternehmen in Spanien eröffnet, welche Schritte dazu nötig sind und worauf man vorbereitet sein sollte.

Merkmale einer Unternehmensgründung in Spanien

In Spanien herrscht eine recht positive Einstellung gegenüber Unternehmen. Jeder Ausländer hat das Recht, im Land ein eigenes Unternehmen zu eröffnen, und der Prozess der Registrierung eines Unternehmens unterscheidet sich kaum von den Verfahren in den Ländern der ehemaligen GUS. Das Land verfügt über Analoga geschlossener und offener Aktiengesellschaften – SL (Sociedad Limitada) und SA (Sociedad Anónima).

Es gibt jedoch Unterschiede. Der wichtigste Grund ist, dass Nichtansässige, d. h. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis haben keinen Anspruch auf eine offizielle Anstellung bei einem Unternehmen, auf ein offizielles Gehalt oder auf Beiträge zur örtlichen Pensionskasse. Sie können nur Gründer des Unternehmens sein und Gewinne in Form von Dividenden erhalten.

Ausländer mit Wohnsitz in Spanien (einschließlich Teilnehmer am Golden Visa-Programm) haben die gleichen Rechte wie Staatsbürger des Landes.

Um ein Unternehmen in Spanien zu eröffnen, muss ein potenzieller Geschäftsmann die folgenden Anforderungen erfüllen: volljährig sein, sich legal im Land aufhalten, über eine Steueridentifikationsnummer (NIE) verfügen und einen Nachweis über ausreichende Finanzen für Leben und Geschäftstätigkeit erbringen.< /p>

Um ein Unternehmen in Spanien zu registrieren, müssen Sie ein bestimmtes Verfahren durchlaufen, über das Sie mehr erfahren können.

Ein wesentlicher Schritt vor der Gründung eines Unternehmens in Spanien ist die Durchführung einer Marktforschung und die Entwicklung eines detaillierten Geschäftsplans. Für ausländische Unternehmer ist es wichtig, lokale kulturelle Besonderheiten, Verbraucherpräferenzen und das Wettbewerbsumfeld zu berücksichtigen.

Der Geschäftsplan muss Folgendes enthalten:

- Geschäftskonzept: eine detaillierte Beschreibung des Unternehmens, der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, der Zielgruppe und der Wettbewerbsvorteile.

- Finanzdiagramm: Cashflow-Planung, genehmigtes Kapital, geplanter Gewinn und Hauptausgaben.

- Finanzinvestitionen: Bewertung der anfänglichen Kosten einer Unternehmensgründung, einschließlich Quellen für Garantien für das Darlehen.

- Interne Struktur des Unternehmens: Organisationsstruktur, Managementdiagramm, Ernennung von Managern.

Um ein Unternehmen anzumelden und offizielle Aktivitäten in Spanien aufzunehmen, müssen Sie eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) – eine Steueridentifikationsnummer – erhalten und außerdem ein Bankkonto für zukünftige Transaktionen eröffnen.< /p>

Eröffnung eines Unternehmens in Spanien/Alicante/Torrevieja

In Spanien gibt es verschiedene Unternehmensformen, wie z. B. Sociedad Limitada (SL), Sociedad Anónima (SA), Einzelunternehmen (Autónomo), Zweigniederlassungen internationaler Unternehmen, Genossenschaften (Sociedad Cooperativa), Miteigentum an Eigentum ( comunidad de bienes) ) usw. Jeder von ihnen hat seine eigenen Merkmale in Bezug auf Besteuerung, Verantwortlichkeiten und Regulierung.

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien erfolgt meist in Form einer geschlossenen Aktiengesellschaft (sociedad limitada), bei der die Gründer für Schulden in Höhe ihrer Einlage in das genehmigte Kapital haften. Der Eigentümer des Unternehmens kann kein Direktor sein, daher wird für diese Position eine Person mit einem Pass aus Spanien oder einem EU-Land ernannt, und das genehmigte Kapital beträgt 3.100 Euro.

Bei dieser Unternehmensform ist es notwendig, Steuern zu zahlen, wie z. B. Einkommensteuer (IS) in Höhe von 15 bis 25 %, Mehrwertsteuer (IVA) je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung (4, 10 oder 21). %) und Sozialversicherungsbeitrag für jeden Mitarbeiter des Unternehmens in Höhe von 29,8 % des Gehalts.

Nachdem Sie sich für eine Geschäftsform entschieden und einen Geschäftsplan entwickelt haben, müssen Sie das Unternehmen im spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) registrieren und alle mit der gewählten Geschäftsform verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erfüllen.

Um Lizenzen und Genehmigungen für die Geschäftstätigkeit in Spanien zu erhalten, müssen Sie möglicherweise relevante Dokumente einholen, z. B. die Erlaubnis zur Nutzung von Einzelhandelsflächen, Lizenzen für ein Restaurant oder ein Tourismusunternehmen, Genehmigungen lokaler Behörden usw.

Ein Unternehmen eröffnen

Die Eröffnung eines Unternehmens in Spanien ist ein schwerwiegender Prozess, der mehrere wichtige Schritte erfordert. Für den Bau, die Renovierung oder den Abriss von Gebäuden benötigen Sie eine städtische Genehmigung sowie eine Anmeldung beim spanischen Finanzamt und die Erteilung einer Steueridentifikationsnummer. Bei der Einstellung von Personal ist die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und anderer Aspekte des Personalmanagements zu berücksichtigen.

Die Eröffnung eines Unternehmens in Spanien bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. die Möglichkeit, ein Unternehmen in einem Land mit einer entwickelten Wirtschaft zu eröffnen, und die Notwendigkeit, ein ansässiger Ausländer zu sein. Spanische Banken sind bereit, Ausländern bei der Gründung von Unternehmen Kredite zu gewähren, und die Eröffnung eines Unternehmens kann zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis und sogar der Staatsbürgerschaft führen.

Zu den Nachteilen gehören hohe Steuersätze, aber die spanische Regierung ist gegenüber Ausländern loyal, die im Land ein Unternehmen eröffnen. Die Immobilienagentur Arcostec bietet eine große Auswahl an Gewerbeimmobilien und bietet alle notwendigen Ratschläge zur Unternehmensgründung in Spanien

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